Überwinterungsbedingungen

Die Pflanzen werden sofort bei der Übernahme begutachtet, registriert und gekennzeichnet.
Wir behalten uns das Recht vor, Pflanzen aus gesundheitlichen Gründen nicht anzunehmen.
Die Überwinterungszeit beginnt mit dem Tag der Übernahme und endet spätestens am 15. Mai.
Die Pflege der Pflanzen wird mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen ausgeführt.
Eine Garantie kann jedoch nicht übernommen werden.
Sollte die Überwinterung wider erwartend misslingen, entstehen den Kunden keine Kosten. Ein Ersatz kann nicht gewährt werden und wird ausgeschlossen.

Stellt sich während der Überwinterung heraus, dass das Gefäß in dem die Pflanze übergeben wurde, schadhaft bzw. nicht ordnungsgemäß ist, ist die Gärtnerei berechtigt, nach Rücksprache mit dem Eigentümer, die Pflanze umzutopfen.

Gefäße können während der Überwinterung veralgen oder verkalken.
Eine Reinigung des Gefäßes ist in den Überwinterungskosten nicht enthalten.

Die Haftung wird auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt und nur durch Naturalersatz in Höhe des geschätzten Pflanzenwertes erstattet.